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Unternehmerisch (Wirtschaftlich)

Der Arbeitsvertrag im deutschen Arbeitsrecht

Der Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht eine Untergruppe des Dienstvertrages. Als Dienstvertrag gilt jede Vereinbarung, bei der sich zwei Parteien auf eine zu erbringende Leistung und entsprechende Bezahlung einigen.

Arbeitsvertrag unterschreiben – Ein Muss?

Ein Arbeitsvertrag besteht, wenn Sie und Ihr Vertragspartner Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind. Hierbei gilt die Annahme, dass man arbeitsrechtliche Dokumente unterschreiben muss, damit sie gültig sind. Allerdings ist die Hauptvoraussetzung dafür, dass Ihr Vertrag als Arbeitsvertrag eingestuft wird, dass Sie sozial vom Vertragspartner abhängig sind. Das bedeutet, dass Sie seine Anweisungen befolgen müssen, in seine Organisation eingegliedert sind und selbst kein unternehmerisches Risiko tragen.

Wann ein Vertrag wirksam ist

Damit Sie auf Ansprüche wie zum Beispiel Ihren Lohn pochen können, muss der Arbeitsvertrag wirksam zustande gekommen sein. Das ist der Fall, wenn Sie und der Arbeitgeber eine entsprechende Willenserklärung abgegeben haben. In der Regel bedeutet das, dass Sie ein Angebot erhalten und dieses dann annehmen. Wie dies genau geschieht, ist dabei ziemlich egal. Von Ihrer Seite reicht meist ein simples „Ja“ oder „Einverstanden“. Meist besiegelt man diese Vereinbarung per Unterschrift unter dem Vertrag. Das ist aber kein Muss: Auch mündlich vereinbarte Verträge sind nach deutschem Recht verbindlich.

Befristung ist die Ausnahme

Eine Ausnahme ist die Befristung. Die ist nur gültig, wenn Sie schriftlich festgehalten wird. Andernfalls gilt zwar der mündlich vereinbarte Vertrag, die Befristung ist aber hinfällig.